Beschluss Rechnungsabschluss 2023

Aushängezeitraum: 27.03.2024 - 10.04.2024

Beschluss RA 2023 (254 KB) - .PDF

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Lärmschutzverordnung

Es darf auf die geltende Lärmschutzverordnung hingewiesen werden, wonach lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Holzschneiden und dgl. ausschließlich zu folgenden Zeiten vorzunehmen sind:





Montag bis Freitag08:00 bis 12:00 Uhrbzw.14:00 bis 19:00 Uhr
Samstag08:00 bis 12:00 Uhrbzw.14:00 bis 17:00 Uhr

Die Durchführung solcher Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist zu unterlassen.




Verordnungen des Landes Steiermark

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 2023 über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen (Canis lupus)