bei Neuerrichtung eines Wohnhauses
€ 400,- nach Erteilung der Benützungsbewilligung
Ansuchen um Wohnbauförderung-Sicherheitspaket:
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bei Neuerrichtung eines Wohnhauses
€ 400,- nach Erteilung der Benützungsbewilligung
Ansuchen um Wohnbauförderung-Sicherheitspaket:
bei der Geburt eines Kindes
gegen Vorlage der Geburtsurkunde erhalten sie ein Sparbuch bei der Raika-Kobenz mit € 100,- Startguthaben.
erhalten Jugendliche im Alter 17-25 Jahre
GS im Wert von € 100,- bei der Absolvierung der gesetzlich verlangten Mehrphasenausbildung des Führerscheins (Kosten ca. € 150,-)
für schulische Veranstaltungen, die mehr als 3 Tage dauerten (z.B.: Schikurs)
gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung erhalten sie €50,-
Für Schulanfänger gibt es ab sofort einmalig € 50,-.
bei Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes
30% der Bauabgabe bei Erteilung der Benützungsbewilligung
Um KobenzerInnen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind zu helfen, hat der Gemeinderat Kobenz eine Förderung für Taxi-Dienste beschlossen.
Kobenzer Gemeinde-BürgerInnen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder in einer Ausnahmesituation
(z.B.: Einschränkung durch einen Unfall, …) können mit einem Knittelfelder Taxi (Murtal Taxi 03512/44333 oder Taxi Jäger 03512/44833) Fahrten zu Ärzten in umliegenden Gemeinden oder ins LKH Judenburg bzw. Einkaufsfahrten in Kobenz oder nach Knittelfeld durchführen.
Nachfolgend eine Übersicht der Richtlinien:
Aktuelle Förderantragsformulare finden Sie hier:
http://www.regionalenergie.at/index.php/foerderungen-kosten/Steiermark
Neu sind Förderungen von bis zu 100 % beim Heizungstausch für einkommensschwache Haushalte, siehe unten „Sauber Heizen für Alle“
Das wichtigste vorab:
Wir unterstützen Sie gerne durch
Mit energiereichen Grüßen
Sepp Bärnthaler und das Team der Energieagentur
Landesförderung Heizungstausch und solarthermischen Anlagen
Einreichung in 2 Schritten:
Schritt 1- Registrierung (keine Lieferung, Montage, Rechnungslegung oder Zahlung vor Registrierung)
Im Schritt 2 ist auch ein Energieausweis bzw. Beratungsprotokoll erforderlich!
Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung Firmen- und produktunabhängig!
Schritt 2 - Fertigstellung/Antragstellung (spätestens 9 Monate nach Registrierung)
Biomassekessel:
Gefördert wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue automatisch beschickte Holzheizungen (Pellets- und Hackschnitzelkessel) oder Scheit- bzw. Kombikessel von maximal 400kW.
Förderung max. 30% der zurechenbaren Kosten bzw. maximal:
Pellets- und Hackschnitzelkessel: 2.400,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher: 100,-
Scheitholz- und Kombikessel 2.000,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher: 100,-
Zuschlag für vollautomaischer Betrieb: 100,-
Zuschlag für Lagerbevorratung für Pellets, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100,-
Wärmepumpen:
Es wird der Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue Wärmepumpen gefördert. Darunter fallen Erdwärmepumpen, Grundwasserpumpen und Luftwärmepumpen. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40°C betragen.
Förderung max. 30% der zurechenbaren Kosten bzw. maximal:
Luftwärmepumpen: 1.000,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Errichtung PV-Anlage mind.2kWp: 500,-
Erd- und Grundwasserwärmepumpen: 2.400,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Solarthermische Anlagen:
Förderfähig sind neue solarthermische Anlagen mit erstmaliger Baubewilligung vor dem 08.10.2021. Es muss eine Zertifizierung vorliegen.
Förderung max. 30% der zurechenbaren Kosten; Förderobergrenze liegt bei 2.000,- bzw. mit Heizungseinbindung bei 3.000,-
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50,-/m²
Bundesförderung „Raus-aus-Öl und Gas“
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:
- Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz)
- Wärmepumpe
- Hocheffizienter Fernwärmeanschluss
Die Förderhöhe beträgt 50 % der Investitionskosten bis max. € 7.500,-.
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 - Registrierung für baureifes bzw. bereits umgesetztes Projekt online unter www.raus-aus-öl.at.
Baureif bedeutet fertig geplant, Angebot eingeholt und mit dem Installateur ausverhandelt.
Im Schritt 2 ist auch ein Energieausweis bzw. Beratungsprotokoll erforderlich!
Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung Firmen- und produktunabhängig!
Schritt 2 - Antragstellung spätestens 6 Monate nach Registrierung!
Der Förderungsantrag wird nun online gestellt inkl. Übermittlung der notwendigen Unterlagen.
Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein!
Sauber Heizen für Alle
Gebäudeeigentümer/innen eines Ein/Zweifamilienhauses und Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort in der Steiermark können um diese Förderung ansuchen.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen Obergrenze vergeben.
Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten offen:
(bei Mehrpersonenhaushalten kann man mit dem bereitgestellten Online-Einkommensrechner des Landes Steiermark die diesbezügliche Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung überprüfen)
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at
Ablauf:
Photovoltaik und Stromspeicher
Aktuell wurde die neue Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher veröffentlicht!
Die bisherigen Direkt- und Tarifförderungen werden damit abgelöst, alle Förderungen wurden basierend auf dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) neu aufgestellt.
Die Fördereinreichung ist ab dem 21.04.2022, 17:00 Uhr MEZ bis 19.05.2022 bzw. 02.06.2022 möglich!
Die Einreichung erfolgt über das Ticketsystem der OeMAG, detaillierte Informationen finden Sie unter:
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
Die bisherige Direktförderung über den Klimafonds/KPC ist ab jetzt ausgelaufen und steht nicht mehr zur Verfügung!
Gerne führen wir die für die Förderungen erforderliche Energieberatung durch.
Wir erstellen dabei das erforderliche Beratungsprotokoll oder professionelles Sanierungskonzept mit Empfehlungen zur Gebäudesanierung und zur effizienten Heizungsumstellung. Auch die Berechnung der notwendigen Energieausweise übernehmen wir gerne für Sie!
Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen unserer unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
- Vor-Ort-Gebäudecheck: für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und Erstellung eines individuelles Sanierungskonzept
Für nähere Informationen und Fragen zu Energieberatungen, Erstellung von Energieausweisen, Förderungen für Private, Gemeinden und Gewerbe stehen wir gerne telefonisch unter 03577/26664 zur Verfügung, bzw. besuchen Sie unsere Homepage: www.eao.st
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Bärnthaler und das Team der Energieagentur Obersteiermark
Energieagentur Obersteiermark GmbH
A-8740 Zeltweg, Holzinnovationszentrum 1a
DI Josef Bärnthaler
Telefon: 0043-3577-26664
Fax: 0043-3577-26664-4
Email: josef.baernthaler@eao.st
Homepage: http://www.eao.st
Weiter Informationen und Hilfe bei der Antragstellung von Ökoförderungen erhalten Sie von
Energieagentur Obersteiermark
DI Josef Bärnthaler
Holzinnovationszentrum 1a, 8740 Zeltweg
Tel.: +43 3577 26 664
Fax.: +43 3577 26 664 - 4
E-Mail: josef.baernthaler@eao.st
Homepage: www.eao.st
oder bei
Energieagentur Mur-Mürz
Ing. Andreas Zeller
Enziangasse 5, 8723 Kobenz
Büro Leoben: Mühltaler Straße 29, 8700 Leoben
Tel.: +43 650 5522851
E-Mai: office@eamm.at
Web: www.eamm.at
Kontakt
Marktgemeinde Kobenz
A-8723 Kobenz, Marktplatz 1
Telefon: 03512 / 82560
Fax DW 13
E-Mail: gde@kobenz.gv.at
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