Taxi-Fahrten

Um KobenzerInnen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind zu helfen, hat der Gemeinderat Kobenz eine Förderung für Taxi-Dienste beschlossen.

Kobenzer Gemeinde-Bürger:innen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder in einer Ausnahmesituation (z.B.: Einschränkung durch einen Unfall, …) können mit einem Knittelfelder Taxi (Murtal Taxi 03512/44333 oder Taxi Jäger 03512/44833) Fahrten zu Ärzten in umliegenden Gemeinden oder ins LKH Judenburg bzw. Einkaufsfahrten in Kobenz oder nach Knittelfeld durchführen.

Nachfolgend eine Übersicht der Richtlinien:

  • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder Personen in Ausnahmesituationen
  • max. 40 geförderte Fahrten im Jahr pro Person
  • die Fahrt muss zwischen 07:00 und 18:00 Uhr gewesen sein
  • die Fahrt muss in folgendem Zonenbereich gelegen sein:
    • Arztfahrten in umliegende Gemeinden (Knittelfeld, Seckau, St. Marein-Feistritz, St. Margarethen, Spielberg) & ins LKH Judenburg
    • Einkaufsfahrten in Kobenz und Knittelfeld
  • pro Fahrt wird ein Selbstbehalt in der Höhe von € 5,- festgelegt, der Differenzbetrag zur vorgelegten Taxirechnung wird ausbezahlt. Für eine Arztfahrt zum LKH Judenburg gibt es einen Selbstbehalt in der Höhe von € 10,-.
  • Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung (persönlich, schriftlich oder per Mail) innerhalb eines Monats
    • bar im Marktgemeindeamt bzw.
    • per Überweisung

Zuständig