Bis spätestens 15.10.23 haben Sie die Möglichkeit die Wasserzählerstandserfassung mit Stichtag 01.10.23 über diesen LINK einzugeben.
Lärmschutzverordnung
Es darf auf die geltende Lärmschutzverordnung hingewiesen werden, wonach lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Holzschneiden und dgl. ausschließlich zu folgenden Zeiten vorzunehmen sind:
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Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr | bzw. | 14:00 bis 19:00 Uhr |
Samstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | bzw. | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Die Durchführung solcher Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist zu unterlassen.