Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode 2024 / AUFGEHOBEN

Veröffentlichungsdatum11.03.2024Lesedauer1 MinuteKategorienallgemeine News
Wappen der MG Kobenz

Marktgemeinde Kobenz

Ergänzung am 11.03.2024:

Die Sperren wurden heute aufgehoben. Die Gemeindestraßen sind nun wieder unter den üblichen Richtlinien und kundgemachten Verkehrszeichen befahrbar.




Originalnews vom 08.02.2024:

Aufgrund der eingetretenen Tauwetterperiode und der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Wege sieht sich die Marktgemeinde Kobenz veranlasst ab sofort ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 5 t bzw. 8 t Gesamtgewicht verordnen zu lassen. Ausgenommen von der Gewichtsbeschränkung sind: Einsatzfahrzeuge, Linienbusse, betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Landwirtschaft, private Brennstofflieferungen, Fahrzeuge der Straßenerhaltung und der Müllabfuhr.


Die Beschränkung betrifft folgende Gemeindestraßen:


1.) Gemeindestraßen Hautzenbichl

a) Fichtenstraße II ab Vollmann Stadl bis Wohnhaus Fichtenstraße 37

b) Fichtenstraße I ab Anwesen Vollmann Emmerich bis Gasthaus Wieshuber vlg. Annerlbauer

 

2.) Gemeindestraßen Raßnitz

a) Reifersdorfer Straße (8t)

b) Strohschneiderweg

c) Waldrandstraße ab Einmündung in die Gemeindestraße Krallweg

d) Waldmüllerweg

e) Raßnitzgraben 

f) Murweg (8t)

 

3.) Gemeindestraßen Kobenz

a) Eichbergweg (8t)

b) Freweinweg (8t)

c) Forststraße

d) Hoftal

e) Rußoldweg (8t)

 

4.) Gemeindestraßen Unterfarrach

a) Grüngrabenweg 

b) Grüner Weg 

c) Unterfarracher Straße 

d) Holzstraße ab Abzweigung Gutesserweg bis Einmündung Forststraße

 

5.) Gemeindestraßen Oberfarrach

a) Oberfarrach-Dorf