Straßenrechtliche Verhandlung - L518 RVK Magistrale Fentsch - KVP Kobenz

Aushängezeitraum: 16.11.2023 - 07.12.2023

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Lärmschutzverordnung

Es darf auf die geltende Lärmschutzverordnung hingewiesen werden, wonach lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Holzschneiden und dgl. ausschließlich zu folgenden Zeiten vorzunehmen sind:





Montag bis Freitag08:00 bis 12:00 Uhrbzw.14:00 bis 19:00 Uhr
Samstag08:00 bis 12:00 Uhrbzw.14:00 bis 17:00 Uhr

Die Durchführung solcher Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist zu unterlassen.