Lärmschutzverordnung
Es darf auf die geltende Lärmschutzverordnung hingewiesen werden, wonach lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Holzschneiden und dgl. ausschließlich zu folgenden Zeiten vorzunehmen sind:
Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr | bzw. | 14:00 bis 19:00 Uhr |
Samstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | bzw. | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Die Durchführung solcher Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist zu unterlassen.